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Ausländerrecht

Ausländerrecht und Asylrecht

Nach geltendem Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet.

Beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration gibt es verschiedene Problemkonstellationen, die anwaltliche Hilfe erforderlich machen können.

Aufenthaltserlaubnis

Die Ausländerbehörde verweigert Ihnen die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (von der die Gewährung verschiedener Sozialleistungen abhängig ist, z. B. Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Pflegegeld etc.)? Dann sind Sie unter Umständen akut von Abschiebung bedroht und sollten schnellstens die Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

Einbürgerung

Sie leben seit langer Zeit in Deutschland und möchten die deutsche Staatangehörigkeit erwerben? In Deutschland muss die Staatsbürgerschaft beantragt werden und wird durch die Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung